Cohousing-Projekte gibt es in den USA seit den 1980er-Jahren. Heute gibt es schätzungsweise 200 Projekte. So viele haben sich zumindest bei der Cohousing Association angemeldet, einer Art Dachverband. Wir (Stefan, Sonja, Nike) haben ein Cohousing-Projekt in Burlington, Vermont, besucht: das Burlington Cohousing East Village. Dort haben wir gleich zwei Nächte im Gästezimmer übernachtet und einmal beim gemeinschaftlichen Abendessen mitgegessen. Burlington ist eine Universitätsstadt mit rund 40.000 Einwohnern. Liberal, studentisch geprägt und am Lake Champlain gelegen – ein gigantischer See, der Burlington fast zur Küstenstadt macht.
Mischung aus Häusern und Appartements
Über 15 Jahre hat es gedauert bis das Cohousing-Projekt von der ersten Idee bis zum Einzug fertig war. Das Wohnprojekt liegt am Stadtrand von Burlington, direkt an einem Waldstück, das unter Naturschutz steht. Da die Stadt nicht besonders groß ist, ist der Rest von Burlington gut erreichbar ist. Auch mit Bus und Fahrrad. Knapp zwei Hektar (rund 20.000 Quadratmeter) umfasst das Cohousing-Projekt. Es gibt Grünflächen, Gärten, auch einen Bienenstock, eine alte Scheune und Garagen. Interessant ist die Mischung der Wohnflächen: Auf dem Gelände stehen Wohnhäuser sowie ein großes Gemeinschaftsgebäude mit Appartements und Gemeinschaftsflächen. Die Gemeinschaft teilt sich eine Waschküche, Gästezimmer, Wohnzimmer, einen großen Essbereich plus Küche, einen großen Mehrzweckraum, einen Postraum mit den Briefkästen (das schafft automatisch Begegnungen) und eine wunderschöne Dachterrasse. Die Gemeinschaftsräume machen ein Drittel der Gesamtwohnfläche aus.
Common Meals
Gemeinsames Abendessen gibt es an den Werktagen und zwar an den geraden. Das heißt, zwei bis drei Mal die Woche. Dafür finden sich die Kochteams immer wieder neu zusammen. Man trägt sich einfach in einen Kalender ein, der aushängt. Die Rechtsform des Cohousing-Projekts ist etwas knifflig, da die Rechtslage anders ist als in Deutschland. Das Cohousing ist ein sogenanntes Condominium. In den USA ist das ein gängiges Modell, am ehesten vergleichbar mit einer Eigentümergemeinschaft (so in etwa). Die einzelnen Haushalte besitzen ihr Haus oder Appartement bis auf Dach und Außenwände (das ist spezielles Condominium-Recht). Alles andere, also auch die Frei- und Gemeinschaftsflächen, gehören der Gemeinschaft. Interessant ist, dass es für neue Mitbewohner kein Aufnahmeverfahren gibt. Jeder kann sein persönliches Eigentum, sein Haus oder Appartement, auf dem freien Markt verkaufen. Und bislang hat das wohl auch gut geklappt. Die neuen Eigentümer (und die alten haben dies zu Beginn gemacht) unterschreiben einen Vertrag über die Teilhabe am Projekt, darin sind Aufgaben enthalten, die sich die Gemeinschaft teilt, um die Gebäude, Außenflächen etc. in Schuss zu halten. Dieser Vertrag stellt eine rechtliche Bindung dar.