Kurz gefasst: Weil sich mit der GmbH & Co KG die Vorteile der Genossenschaft mit denen einer Wohneigentümergesellschaft verbinden lassen. Und weil sowohl die Genossenschaft als auch die Wohneigentümergesellschaft Nachteile haben, die für uns Residenten Ausschlusskriterien darstellen.
Genossenschaft oder WEG: Warum nicht?
Die Rechtsformen der Genossenschaft (eG) und der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) sind Rechtsformen, die für spezifische Zwecke konstruiert wurden, die man auf zwei gegenüber liegenden Polen sehen könnte.
Die WEG ist besonders gut dafür geeignet, privates Eigentum zu bilden. Die Wohnung gehört dann ganz und gar einer Partei (bzw. der Bank). Wird eine Wohnung verkauft oder vererbt, kann dem alten Eigentümer nur mit hohen Hürden auferlegt werden, mit der Gemeinschaft abzustimmen, wer die Wohnung übernimmt. Uns Residenten ist jedoch die Zusammensetzung der Gemeinschaft sehr wichtig. Da wir mitbestimmen wollen, wer als Nachfolger zu den Residenten zieht, kommt die WEG schon allein aus diesem Grund kaum in Frage. Ein weiterer gewichtiger Grund ist das Aufnehmen eines Kredits. Bei der WEG nimmt jede Partei einen eigenen Kredit für ihre Wohnung auf. Ein gewisses Ausgleichen zwischen den Parteien bei Unterschieden in Kreditwürdigkeit oder Eigenkapital ist nicht möglich. Dies ist ein weiteres Ausschlusskriterium für die Residenten.
Aber was ist mit der Genossenschaft? Die Genossenschaft wäre eigentlich perfekt für die Residenten geeignet. Sie ist eine altbewährte Rechtsform für gemeinschaftliches Wohnen, mit ihr lassen sich die beiden oben genannten Punkte in unserem Sinne umsetzen. Aber sie hat ebenfalls einen gewichtigen Nachteil: Jedes Mitglied erwirbt einen Anteil an der Genossenschaft. Bei Wohnprojekten ist das oft das Eigenkapital, das die Genossenschaft benötigt, um einen Kredit aufzunehmen. Wenn der Kredit abbezahlt ist, gehört der Genossenschaft das Objekt. Jedes Mitglied hat in Form einer Art Miete dazu beigetragen. Wenn ein Mitglied nun ausscheiden will, bekommt es nur den beim Eintritt gezahlten Anteil wieder, jedoch nicht den Anteil an dem Wert der Genossenschaft, den das Mitglied über die Jahre seiner Mitgliedschaft gebildet hat. Bei den Residenten machen viele jüngere Leute mit, die noch nicht wissen, ob sie nach ein paar Jahren an einem anderen Ort wohnen wollen oder müssen und dann darauf angewiesen sind, ihre Investition wieder mitnehmen zu können . Daher ist auch die Genossenschaft nicht für uns geeignet.
Die GmbH & Co KG kennt diese Beschränkungen nicht. Man kann sie (innerhalb des geltenden Gesellschaftsrechts) so „bauen“, wie man sie haben will. Das macht Mühe, kostet Geld (auch später im Betrieb) und ist mit gewissen Risiken verbunden, weil diese Rechtsform für Wohnprojekte noch nicht besonders häufig gewählt wurde. Aber uns Residenten ist es das wert.
Rezension der Trias-Broschüre zur GmbH & Co KG
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